Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzlichversicherte Studierende sollten sich vorab erkundigen inwieweit die Leistungen ihrer Krankenversicherung auch im Ausland angeboten werden. Es kann sein, dass die Behandlungskosten nicht zu 100% übernommen werden oder das im Falle eines schweren Unfalls der Rücktransport nicht gezahlt wird. In diesem Fall ist es ratsam eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Private Krankenversicherung
Privatversicherte Studierende sind gewöhnlich im europäischen und außereuropäischen Ausland zu 100% versichert. Trotzdem sollte man sich erkundigen inwieweit Sonderleistungen übernommen werden. Möchte man eine komplette Kostendeckung gewährleistet bekommen sollte man eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen.

Auslandskrankenversicherung für Japan
Mit Japan besteht kein Sozialversicherungsabkommen und damit über eine gesetzliche Krankenkasse auch kein Versicherungsschutz. Jeder Student muss sich deshalb im Vorfeld selbst um die Auslandskrankenversicherung für seinen Aufenthalt kümmern. MAWISTA hat sich auf solche Auslandsversicherungen für Studenten spezialisiert. Für kurzfristige Aufenthalte in Japan, reicht eine normale Reisekrankenversicherung aus, Vergleich dazu siehe: vergleich-reiseversicherung.de. Die Stornierung von Flügen nach Japan ist recht teuer, deshalb besser vorab über die auslandskrankenversicherung-24.de informieren. Allgemeine Infos zu Studentenversicherung finden Sie unter: Informationen über Studentenversicherungen

Typischen Leistungsausschlüsse in der Auslandskrankenversicherung sind zum Beispiel: Schwangerschaft und Entbindung (nur nach Wartezeit versichert), Vorerkrankungen, Kuren, Brillen, Naturheilverfahren, chronische Erkrankungen.

Versicherung vor Ort
Soll der Aufenthalt länger als ein Jahr dauern, so wird man aufgefordert dem nationalen, kostenpflichtigen Versicherungssystem Japans beizutreten (National Health Insurance). Diese übernimmt in der Regel 70 % der anfallenden Krankenkosten. Die restlichen 30 % sind selbst beizusteuern. Das Anmeldeverfahren, welches baldmöglichst nach der Ankunft einzuleiten ist, wird von der lokalen Stadtverwaltung begleitet. Im Schnitt dauert die Bearbeitung des Antrags zwei Wochen.

Achtung:
Für die Zeit von der Ankunft in Japan bis hin zum Erhalt der Versichertenkarte sollte sichergestellt werden, dass auch hier Versicherungsschutz besteht.