Anerkennung der Schul- und Studienleistungen

Anerkennung in Japan
Um ein Studium in Japan aufnehmen zu können ist die allgemeine Hochschulreife nötig. Diese muss in englischer Übersetzung der Universität vorgelegt werden. Bereits erworbene Studienleistungen in Deutschland sind meistens schwer in Japan anzurechnen. Der deutsche Bachelor reicht nicht aus um in Japan ein Masterstudium zu beginnen. Da der deutsche Bachelor eine Studienzeit von sechs, der japanische allerdings acht Semestern voraussetzt, sind die Bachelorabschlüsse nicht äquivalent.

Anerkennung in Deutschland
Wer an einer deutschen Universität eingeschrieben ist und einen Teil seines Studiums im Ausland verbringen möchte, wendet sich am besten an sein Institut oder an entsprechende Ansprechpartner seiner Universität. Es ist wichtig vorab zu klären, ob Kurse, die in Japan absolviert werden in das Studium in Deutschland integriert und angerechnet werden können.

Möchte man z.B. einen Bachelorabschluss in Japan erwerben und diesen in Deutschland anrechnen lassen um ein Masterstudium aufzunehmen, muss man dies individuell mit seiner Heimatuniversität klären. In diesem Fall gibt es nämlich keine allgemeine Anerkennung. Die Universität entscheidet individuell.
Für weitere Fragen zum Thema „Anrechenbarkeit von Studienabschlüssen“ lohnt sich ein Blick auf die Seite www.anabin.de.

Möchte man mit einem japanischen Abschluss in Deutschland direkt ins Berufsleben einsteigen, ist es von der Studienrichtung abhängig, ob eine Anerkennung möglich ist.
Studienfächer wie Public Relation, International Business, Journalismus oder Sprachwissenschaften lassen sich oft problemlos anrechnen bzw. brauchen nicht formal angerechnet werden. Medizin und Jura haben meistens sehr länderspezifische Zugangsvorrausetzungen und sind nicht einfach zu übertragen.